SANIERUNGSSCHECK 2012: ENERGIE SPAREN – VOM STAAT GEFÖRDERT

Im Rahmen der diesjährigen Sanierungsoffensive der Bundesregierung startet jetzt eine befristete, von Lebens- und Wirtschaftministerium gemeinsam umgesetzte Förderungsaktion. Korkisch weiß, wie Sie zu Ihrem Fördergeld kommen.
Was wird gefördert?

Thermische Sanierungen bestehender Wohn- bzw. Betriebsgebäude, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger.

Grüner Fußabdruck ©Korkisch Haustechnik

Wer kann eine Förderung beantragen?

Natürliche Personen, die (Mit-)Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind sowie Wohnungseigentümer und -mieter im mehrgeschoßigen Wohnbau.

Wie hoch ist die Förderung?

Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der max. 20 % der förderungsfähigen Investitionskosten inkl. USt beträgt.

  • max. 5.000 Euro für eine umfassende thermische Sanierung
  • max. 1.500 Euro für Heizungsumstellung bzw. thermische Solaranlagen im Ein- und Zweifamilienhaus
  • max. 1.000 Euro für Heizungsumstellung bzw. thermische Solaranlagen pro Wohneinheit im mehrgeschoßigen Wohnbau

Eine Heizungsumstellung wird zusätzlich zur Sanierung gefördert.
Die max. Gesamtförderung beträgt 6.500 Euro, Kombinationen mit Landesförderungen sind möglich!

Voraussetzung für die Förderung von Heizungsumstellung bzw. thermischen Solaranlagen

Der Heizwärmebedarf des Hauses darf maximal 75 kWh/m²a betragen. Liegt er darüber, muss zumindest eine Teilsanierung durchgeführt werden, welche den Heizwärmebedarf gemäß den Förderungs-Vorgaben senkt. Zum Nachweis des Heizwärmebedarfs ist ein Energieausweis nötig.
Korkisch Haustechnik ist zur Ausstellung von Energieausweisen gesetzlich befugt.

Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung erfolgt über die Bausparkassen. Die Formulare sind bei allen Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich und stehen auch zum Download bereit: www.sanierungsscheck2012.at.

Einreichungen sind bis 31.12.2012 möglich und müssen vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.