
ENERGIEAUSWEIS
DER TYPENSCHEIN FÜR GEBÄUDE
Seit 2009 ist der Energieausweis gemäß EU-Richtlinie Pflicht
und dient der Klassifizierung von Gebäuden in Bezug auf deren Gesamtenergieeffizienz. Das gilt insbesondere beim Verkauf
oder der Vermietung von Immobilien bzw. beim Neubau oder
der umfassenden Sanierungen von Gebäuden.
Der Energieausweis belegt den Energiebedarf pro Jahr und Quadratmeter, seine wichtigste Kennziffer ist die Gesamt-Energiekennzahl.
Für die Erstellung des Energieausweises werden folgende Unterlagen benötigt:
- aktueller Bau- bzw. Einreichplan mit Grundriss und allen Ansichten
- Beschreibung der Bauteilaufbauten, wie Außenwände, Fenster, Kellerdecken, Dachschrägen etc.
- Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle (Zone, wo beheizter auf unbeheizten Bereich trifft)
- Informationen über Dämmbauteile und Wärmedämmung, thermische Angaben zur Haustechnik, insbesondere zur Heizanlage
Korkisch ist ausstellungsberechtigt
Nur qualifizierte Stellen sind vom Gesetzgeber befugt, den Energieausweis zu erstellen. Bei Korkisch – als Vorreiter auf diesem Gebiet – geben speziell geschulte Mitarbeiter zusätzlich Empfehlungen für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen.

